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Einverständniserklärung und Haftungsausschluss zur Benutzung des Fahrrades/Pedelec

Haftungsausschluss 

Die Nutzung des Fahrrades erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrrad verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Nutzer erklären mit ihrer Unterschrift unter der Zustimmungserklärung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Fahren und Führen des Fahrrades/Pedelec entstehen, und zwar gegen die Sporthaus Wohlleben GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. 

Der Haftungsausschluss wird mit der Bestätigung während des Check-Out wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. 

Mit dem Anklicken der Lesebestätigung im Check-Out bestätige ich ausdrücklich die Anerkennung des Haftungsschlusses und erkläre mich damit einverstanden, dass ich, auf eigene Gefahr das Fahrrad benutzen darf. 

Allgemeine Vermietbedingungen 

1. Das Fahrrad und seine Benutzung 

Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrads/Pedelec an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das Fahrrad/Pedelec nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Für Mountainbikes gelten gesonderte Ausnahmeregelungen, da diese als Sportgeräte gelten. Unsere übrigen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Es darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden. 

2. Pflichten des Mieters 

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Für Diebstahl des Fahrrads haftet der Mieter. Er verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrads dem Vermieter mitzuteilen. 

3. Reparatur 

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Die Reparaturkosten für Reifenpannen, sofern diese nicht auf Materialfehler beruhen, trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen beteiligten Fahrzeuge enthalten. 

4. Haftung 

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Fahrrads und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat die Schadennebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.

5. Rückgabe des Fahrrads 

Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben, und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrads aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden. 

6. Stornierung von Buchungen 

Bei Rücktritt des Mieters von der von uns bestätigten Buchung sind nachfolgende Anteile der Gesamtverleihgebühr von diesem zu zahlen: Bis 5 Tage vor Verleihbeginn 10%, bis 2 Tage vorher 20% und innerhalb 2 Tagen vorher 50%.

 7. Abschließendes 

 Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.