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Sicherheit im Straßenverkehr – Coburg fährt Rad

MACH MIT UND MACH DEN BOGEN!

Im Rahmen von Coburg fährt Rad, möchten wir auf ein super wichtiges Thema hinweisen, welches oft zu Unmut bei Auto- und Radfahrern führt.

Wir beleuchten Fakten und klären Irrtümer.

Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil Radfahrer nicht mit genügend Abstand überholt werden. Laut Straßenverkehrsordnung muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern innerorts und 2 Meter außerorts eingehalten werden. Wenn man dies nicht einhält, kann es nicht nur Bußgeld, sondern auch Menschenleben kosten!

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war im Jahr 2019 jeder siebte Mensch, der im Straßenverkehr ums Leben kam, mit dem Fahrrad unterwegs. 2020 gab es 426 Todesopfer die auf dem Rad unterwegs waren.

Wer trägt die Schuld?

Fahrradfahrerinnen und -fahrer, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, trugen insgesamt an weniger als der Hälfte der Unfälle die Schuld (45,4 Prozent). Je nach Unfallbeteiligten zeigen sich allerdings Unterschiede: Waren Autofahrerinnen oder -fahrer an einem Radunfall mit Personenschaden beteiligt, trugen die Radfahrenden nur in 23,4 Prozent der Fälle die Hauptschuld. [Quelle: https://infothek.bmk.gv.at/assets/uploads/2016/07/Studie-rolemodel.pdf]

Zusammen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr! 

Studie zu Überholabständen

Paul Sutter hat für seine Bachelorarbeit an der Hochschule Coburg die Abstände von Autos zu Radfahrenden bei einem Überholvorgang gemessen. Gefühlsmäßig ist der Abstand oftmals sehr knapp und rein subjektiv oft nicht mal ein Meter. Doch Paul wollte es genauer wissen und objektive, belastbare Daten sammeln.

Die Messungen ergaben, dass sogar 13 % der Überholvorgänge tatsächlich unter einem Meter liegen. Die empfohlenen 1,5 Meter werden immerhin von 39 % rund um Coburg eingehalten. Natürlich gibt es einige Faktoren, die den Abstand beeinflussen, wie z.B. Tag, Uhrzeit, Verkehrsaufkommen, etc. 

Eins ist aber klar – mehr Rücksicht von beiden Seiten ist eindeutig wünschenswert!

Nachfolgend noch 10 rechtliche Irrtümer, die der ADFC einmal zusammengefasst hat

1

Falsch: Wenn ein Radweg da ist, müssen Radfahrer ihn benutzen.

Richtig: Nur auf Radwegen mit den blauen Radwegschildern müssen sie fahren.

2

Falsch: Auf dem Zebrastreifen haben Radfahrende Vorrang, genau wie Fußgänger.

Richtig: Wenn Radfahrende Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben. Sie dürfen über den Zebrastreifen aber auch fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.

3

Falsch: Radfahrer müssen immer hintereinander fahren.

Richtig: Sie dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Ausnahmen sind Fahrradstraßen und das Fahren in einem geschlossenen Verband. In Fahrradstraßen dürfen Radfahrende immer zu zweit nebeneinander fahren. Bilden Radfahrende einen sogenannten geschlossenen Verband (ab 16 Radfahrern), müssen Autos hinter ihnen bleiben, wenn nicht genug Platz zum Überholen vorhanden ist.

4

Falsch: Beim Schild „Radfahrer absteigen“ muss man runter vom Rad.

Richtig: Dieses Zusatzschild ist kein Gebotszeichen, sondern nur eine Empfehlung. Es kann nicht zum Absteigen zwingen. Wenn es an einer Baustelle steht, die den Radweg versperrt, darf man trotzdem auf die Fahrbahn ausweichen. Unter einem Zeichen „Gehweg“ ist es überflüssig, weil schon dieses Verkehrszeichen das Radfahren verbietet.

5

Falsch: Es ist rechtlich gesehen kein Problem, unter Alkoholeinfluss Fahrrad zu fahren.

Richtig: Schon bei einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen und muss bei einem Unfall haften, wenn es aufgrund des Alkohols zu Fehlern beim Radfahren kommt. Ab 1,6 Promille begehen Radfahrende auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat. Dann droht außerdem eine Überprüfung der Fahreignung, aus der Verlust des kfz-Führerscheins und sogar ein Radfahrverbot folgen kann.

6

Falsch: Radfahrer dürfen in Einbahnstraßen in Gegenrichtung fahren.

Richtig: Das gilt nur für frei gegebene Einbahnstraßen, von denen es immer mehr gibt.

7

Falsch: Unterwegs mit dem Handy telefonieren ist nur im Auto verboten.

Richtig: Das Gerät während der Fahrt in der Hand zu halten und zu benutzen kostet Radfahrer 55 Euro Verwarnungsgeld.

8

Falsch: Beim Abbiegen müssen Radfahrer die ganze Zeit den Arm ausstrecken.

Richtig: Wenn man das Handzeichen gegeben hat, kann man z. B. nach dem Einordnen auf einer Linksabbiegerspur den Arm wieder herunternehmen, oder auch während des Abbiegens.

9

Falsch: Kopf- oder Ohrhörer sind für Radfahrer verboten.

Richtig: Verboten sind sie nur dann, wenn das Gehör wesentlich beeinträchtigt wird.

10

Falsch: Tempo 50 in der Stadt gilt auch für Radfahrende.

Richtig: 50 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit ab der gelben Ortseingangstafel gilt nur für Kraftfahrzeuge. Radfahrende müssen aber immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Andere Tempolimits der StVO sind auch für Radfahrende verbindlich, z. B. Tempo 30 in Fahrradstraßen oder Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen.

Quelle: https://www.adfc.de/artikel/verkehrsrecht-fuer-radfahrende

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